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Foto Amt Schwarzenbek-Land

Die rot gekennzeichneten Höfe waren Anfang des 18. Jahrhunderts nach Müssen gehörig
Kankelauer Höfe
Anfang d. 18. Jahrhunderts

Karte von dem Graeflichen Guthe Wotersen von 1719
Karte von 1719 des
Gut Wotersen

Abgaben und Hofdienste

Wenn einem Bauern eine neue Hofstelle zugewiesen wurde, bekam er einen Hausbrief, in dem seine Rechte und Pflichten genau festgelegt waren. Dieser wurde von Generation zu Generation weitergegeben.
 
Die Tauschverträge der Bernstorffs aus den Jahren 1718-1725 enthalten ganz genaue Angaben über die Höhe der Abgaben und den Hofdienst. Einige Beispiele dazu: 
 
Die Heins’sche Bauernvogtstelle in Kankelau nach Gülzow gehörig, „Dienet à Woche 2 Spann- und 2 Handttage, in der Saatzeit 3 Spanntage und in der Ernte 8 Wochen täglich oder hat bisher entrichtet an jährlichem Dienstgeld 18 Reichsthaler. Ueberdem tut er 4 Reisen, pflügt den Herbst 6 Tage, mähet und bindet in der Ernte 11 Tage. An Pachtgeld 1 Reichsthaler, 18 Schilling, Krug Heuer 2 Rthlr. oder falls solche nicht beliebig, ist er obligieret (verpflichtet), das Bier vom Hofe zu nehmen. Ein Schwein oder 1 Thaler, 18 Schillinge, 2 Gänse oder 20 Sch., 2 Hühner oder 6 Sch., 20 Eier oder 4 Sch., 1 Topf Flachs oder 12 Sch., 2 Säcke rauhen Hafer a 32 Sch. = 1 Thaler, 16 Sch. Spinnet 6 Pfund Heede oder gibt 12 Sch.“
 
Jochim Jacobs, ein Kätner in Kankelau nach Gülzow gehörig, „Dienet 2 Handttage, in der Ernte 8 Wochen täglich oder entrichtet Dienstgeld 4 Rthlr. 24 Sch. Ueberdem gehet er Reisen, mähet und bindet 2 Tage. Gibt Pachtgeld 4 Sch., 1 Huhn oder 3 Sch., spinnet 2 Pfund Heede oder 4 Sch.
 
Von den ehemaligen Müssener Untertanen hatten zu leisten:
„Stephan Lindemann in Kankelau, Vollhufner: Pacht und Futtergeld 1 Rthlr. 36 Sch., Pachthafer 2 Sack, Hüner 3 Stück, Eier 20 Stück, Flachs 42 Risten. Spinnet Hede 12 Pfund und gibt ein Schneidelschwein. Dienet ordinäir wöchentlich 2 Tage mit dem Spanne und 1 Tag mit der Hand, in der Saatzeit aber wöchentlich 3 Spanntage. Und in der Ernte ist er schuldig 9 Wochen täglich und solange der Roggen gemäht wird nebst einem Binder den Hofdienst zu verrichten. Und weil er ¼ Hufe mehr als die anderen hat, ist er schuldig, so oft gejagdt wird, das Ablager zu übernehmen“ (Bewirtung der Jagdgesellschaft)