Hilfsnavigation

Foto Amt Schwarzenbek-Land

Auszug aus dem Ratzeburger Zehntregister von 1230
 Zehntregister

 

Das Ratzeburger Zehntregister


Das Ratzeburger Zehntregister ist eine unschätzbare Quelle für die Geschichte unseres Kreises im Mittelalter. Der bei der Anlage des Registers verfolgte Zweck war, dem Bischof Gottschalk des Ratzeburger Doms eine schnelle und genaue Übersicht über die ihm zufallenden Zehnterhebungen zu geben. Der „Zehnt“ war eine ursprünglich von der Kirche geforderte Vermögensabgabe an die Bischöfe zu ihrem Lebensunterhalt. Später erhielten auch weltliche Grundherren das Recht zur Einziehung des Zehnten. Diese Abgabe erfolgte bis zum 13. Jahrhundert in Naturalien und danach auch in Geld.
 
Das Ratzeburger Zehntregister aus dem Jahre 1230 wird durch eine Einleitung eröffnet, die die Grundlagen des Zehntregisters im Ratzeburger Bistum mitteilt. Es folgt, nach Ländern und innerhalb dieser nach Kirchspielen geordnet, das eigentliche Register: die Aufführung der einzelnen Dörfer (insgesamt etwa 500) mit ihrer Hufenzahl und dem Nachweis über den Verbleib des dem Bischof zugehörigen Zehntanteils.
 
Schreibfehler im Zehntregister sind selten. Aber als eine der wenigen Ausnahmen wurde Cankelowe im Kirchspiel Siebeneichen mit Wankelowe (heute Wangelau) im Kirchspiel Lütau verwechselt. Die Hufenzahl V, die bei Wankelowe vermerkt ist, bezieht sich deshalb auf unser Dorf Kankelau. Das Zehntregister belegt u.a. auch für Kankelau die Einführung des deutschen Wirtschafts- und Rechtsbegriffes der Hufe. Kankelau war nach Hufen (Vollbauernstellen) vermessen, 5 an der Zahl, und die Bewohner lebten nach deutschem Recht, obwohl sie im Zehntregister als slawisch bezeichnet werden.

(Sigrid Schenkenberg)