Wiederannahme des Geburtsnamens
Wenn Sie rechtskräftig geschieden oder verwitwet sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres Ehenamens geführt haben.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (sollten Sie beim Standesamt Schwarzenbek-Land geheiratet haben, liegt dies bei uns vor)
Weitere Informationen
Die Erklärung über die Wiederannahme kann grundsätzlich bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingegangen ist, das Ihr Eheregister führt.
Die Erklärung kann nur persönlich vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten abegeben werden. Bitte sprechen Sie einen Termin ab.